Dirk Wiese, Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft und zuständiger Berichterstatter für Agrarrecht und Agrarsozialpolitik, zeigt sich sehr zufrieden mit der Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte:
Diese Entwicklung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Diese Woche wird im Bundestag das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Die Übernahme dieser Regelung für der Alterssicherung für Landwirte sorgt für mehr Gerechtigkeit, denn von dieser Änderung profitieren auch die Landwirte. So ist es möglich, dass diejenigen, die ihr Leben lang hart für die Allgemeinheit gearbeitet haben, auch die notwendige Wertschätzung erfahren. Insbesondere die oft harte körperliche Arbeit
in einem landwirtschaftlichen Betrieb macht diese Änderung dringend notwendig!
Mit dem Gesetzesentwurf wird die Möglichkeit des abschlagsfreien Bezugs einer vorzeitigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in einer Übergangszeit unter Berücksichtigung
der bisherigen Regelungen in der Alterssicherung der Landwirte wirkungsgleich auf dieses Sondersystem übertragen. Außerdem wird die Ausgabenobergrenze für Leistungen der Rehabilitation sowie Betriebs- und Haushaltshilfe
erhöht. Die für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau festgelegten neuen Obergrenzen finden erstmals bei der Abrechnung 2014 Anwendung und bilden damit die Berechnungsgrundlage für die Festlegung der Obergrenze für das Jahr 2015.