Der Mindestlohn entlastet auch die kommunalen Haushalte in meinem Wahlkreis

Der Subventionierung von Dumpinglöhnen auf Kosten des Steuerzahlers wird mit dem heute beschlossenen Mindestlohn endlich ein Riegel vorgeschoben. Der Mindestlohn hilft deshalb nicht nur Geringverdienern, sondern er entlastet auch unsere kommunalen Haushalte erheblich. Der Mindestlohn schafft mehr Spielraum für dringend erforderliche Investitionen der Kommunen in Bildung und Infrastruktur.

Exemplarisch verdeutlichen dies Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes für Nordrhein-Westfalen. Demnach müssen rund 850 Millionen Euro jährlich von Land und Bund aufgebracht werden, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Hartz-IV-Leistungen aufzustocken. Dies wird sich mit der Einführung des Mindestlohns ändern.

Im Sommer 2013 erhielten z.B. 2.921 Beschäftigte im Märkischen Kreis, die allein von ihrem Arbeitseinkommen nicht leben konnten, ergänzende Hartz IV-Leistungen. Darüber hinaus bezogen rund 127.000 Minijobber in NRW Mietkostenzuschüsse ihrer Kommunen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verweist auf die Mietkosten, die größtenteils von den Kommunen bezahlt werden müssen und derzeit in NRW etwa 500 Millionen Euro pro Jahr betragen. Im Märkischen Kreis beliefen sich die Kosten der Kommune für Mietzuschüsse auf neuneinhalb Millionen Euro.

Die öffentliche Hand ist ein Gewinner des Mindestlohns. Das wird auch durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg unterstrichen. Zum einen wird der Staat durch den Mindestlohn weniger für Hartz IV ausgeben müssen, zum anderen erzielt er Mehreinnahmen durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die Kommunen werden so spürbar und dauerhaft entlastet. Damit können Städte und Gemeinden ihre originären Aufgaben besser wahrnehmen und müssen nicht weiter Lohndumping subventionieren.