Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 91b des Grundgesetzes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf ist ein wesentliches Element zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen prioritären Maßnahmen im Bereich Bildung und Forschung. Der Deutsche Bundestag wird sich nach der Sommerpause damit befassen. Für die geplante Grundgesetzänderung ist sowohl eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag als auch im Bundesrat notwendig.
Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf stellt die Koalition die Gestaltungsmöglichkeiten in Wissenschaft und Forschung auf eine erweiterte Grundlage. Gegenwärtig können Bund und Länder gemeinsam nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen institutionell fördern, während Hochschulen lediglich in Form von thematisch und zeitlich begrenzten Projekten durch den Bund unterstützt werden können. Dazu zählen zum Beispiel befristete Programme wie der Hochschulpakt oder die Exzellenz-Initiative.
Dazu erklärt Willi Brase, Bundestagsabgeordneter aus Siegen-Wittgenstein und Mitglied im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung: Die geplante Grundgesetzänderung ermöglicht es, Hochschulen künftig durch Bundesmittel auch institutionell zu fördern. Das bedeutet mehr Langfristigkeit und Nachhaltigkeit bei der Finanzierung der deutschen Hochschulen und eine deutliche Stärkung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig wird der Weg dafür freigemacht, dass der Bund immer natürlich im Zusammenwirken mit den Ländern langfristig auch neue Maßnahmen entwickeln kann, zum Beispiel mit Blick auf Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Darüber hinaus können Bund und Länder die Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen zukünftig wesentlich einfacher und effizienter unterstützen. So entfällt mit der Grundgesetzänderung eine ganze Reihe von rechtlichen und administrativen Problemen, die mit der bisher zwingenden Trennung der Finanzströme verbunden sind.
Insgesamt werden die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich durch die Grundgesetzänderung deutlich erweitert. Die föderale Grundordnung bleibt jedoch bestehen.
Die nun beschlossene Grundgesetzänderung ist zentraler Bestandteil eines Gesamtpakets, das auch die Übernahme des bisherigen Länderanteils beim BAföG und eine substanzielle Reform des selbigen beinhaltet. Ebenso werden weitere wichtige Finanzierungsfragen von Bildung und Forschung beantwortet. Damit haben wir die große Chance, in einer langjährigen und schwierigen Debatte mit einer gut ausbalancierten Lösung endlich einen großen Durchbruch zu erzielen und den deutschen Bildungsföderalismus modern und zukunftsfähig aufzustellen, so Willi Brase abschließend.