Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, gemeinwohlorientiert und unentgeltlich. Leider lässt sich feststellen, dass besonders der Aspekt der Unentgeltlichkeit zunehmend an Bedeutung verliert. Oder um es umgekehrt zu beschreiben: Die Monetarisierung im Engagementbereich nimmt zu.
Bestimmte Formen von Monetarisierung haben eine lange Tradition und erscheinen uns so normal, dass sie nicht als Bezahlung wirken. Gemeint sind hier zum Beispiel die Aufwandsentschädigungen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsdiensten oder die Übungsleiterpauschale.
Dann gibt es die Ehrenamtspauschale. Sie kann für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen – als Platz- oder Gerätewart in einem Sportverein – in Anspruch genommen werden. Insgesamt sind Zahlungen bis zu einer Höhe von 720 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig ist: Freibeträge für Ehrenamtliche sind nicht kombinierbar!
Die Bundesregierung hat einen gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 beschlossen. Die Übergangsregelungen gelten bis 1.1.2017, ab diesem Zeitpunkt müssen in allen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Damit sollen prekär entlohnte Arbeitsverhältnisse zurückgedrängt werden. Es kann nicht sein, dass Menschen in Vollzeit erwerbstätig sind und zusätzlich Leistungen der Grundsicherung beziehen müssen, damit ihre Existenz und gesellschaftliche Teilhabe gesichert ist.
Durch das bürgerschaftliche Engagement auch durch stundenweise Bezahlung – darf sich keine neue prekäre Grauzone im Beschäftigungssektor verstetigen. Die Kombinationsmöglichkeit aus Übungsleiter- beziehungsweise Ehrenamtspauschale und Minijob ist hier nicht zielführend, zumal hier in der Regel der Mindestlohn unterlaufen wird. Dieser Entwicklung müssen wir Einhalt gebieten und gesetzgeberisch tätig werden. Wir brauchen klare Abgrenzungen zum Arbeitsmarkt.
Bei der Monetarisierungsdebatte muss man sich auch immer wieder ins Bewusstsein holen, dass durch bezahltes Ehrenamt das bürgerschaftliche Engagement seinen Ursinn verliert. Es darf nicht das Erwerbsmotiv in den Vordergrund treten. Engagement nach dem Motto Zeit gegen Geld oder Keine Leistung ohne Gegenleistung darf sich nicht zum neuen Leitbild entwickeln.
Die nächste Kolumne erscheint am 10. März 2015.