Parlamentarische Beratungen zum Anti-Doping-Gesetz haben begonnen

In der vergangenen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wurde der Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz in erster Lesung beraten. Dieser basiert auf einer langjährigen Forderung der SPD-Bundestagsfraktion und wird dazu beitragen, fair organisierte Wettkämpfe im Leistungssport, die Integrität des Sports sowie die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler vor unerlaubten und gefährlichen Praktiken zu schützen.

Sport besitzt in unserer Gesellschaft eine herausragende Rolle. Nicht nur die Gesundheit wird gestärkt auch werden Werte wie Fairness und Teamgeist und Einsatzbereitschaft vermittelt. Leistungssportlerinnen und -sportler haben zudem eine große Vorbildfunktion. Sie sind Quellen der Motivation und des Trainings für viele Menschen. Auch die wirtschaftliche Bedeutung des Sports ist groß, denn es geht um öffentliche Fördermittel und um Gehälter, Preis- und Sponsorengelder, die in ehrlicher Konkurrenz im sportlichen Wettbewerb erworben werden sollen.

Sportlerinnen und Sportler, die Dopingmittel und Dopingmethoden nutzen, missbrauchen ihre Vorbildfunktion und verraten die gesellschaftlichen Werte, die der Sport verkörpert. Durch Doping verschaffen sie sich einen Vorteil, der einen fairen Wettbewerb zunichtemacht. Sie täuschen und betrügen damit nicht nur ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter sondern auch Sportveranstalter und die Öffentlichkeit. Sie vermitteln vor allem Nachwuchsathletinnen und -athletinnen einen fatalen Eindruck: Motivation und Training allein reichen nicht, denn nur wer dopt, kann seine Ziele erreichen. Nicht zuletzt gefährden Sportlerinnen und Sportler durch die Einnahme von Dopingmitteln auch ihre eigene Gesundheit und setzen mitunter gar ihr eigenes Leben aufs Spiel – wie das Schicksal zahlreicher Opfer des organisierten Dopings der ehemaligen DDR zeigt.

Dazu erläutert Willi Brase, Bundestagsabgeordneter aus Siegen-Wittgenstein: „Mit dem vom Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf schaffen wir eine Rechtsgrundlage, die viele unterschiedliche Maßnahmen im Kampf gegen Doping und zum Schutz des Sports bündelt. Neuerungen sind zum Beispiel die nun mögliche direkte Erfassung und Bestrafung von dopenden Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern sowie die von der SPD stets geforderte uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Die sportinterne Dopingbekämpfung wird mit dem Gesetz insgesamt unterstützt und die Sportgerichtsbarkeit bleibt gewahrt. Das Anti-Doping-Gesetz schützt die Integrität des sportlichen Wettbewerbs, die Fairness und Chancengleichheit im Sport sowie die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Aufgrund der noch bestehenden Vorbehalte gegenüber dem Entwurf, wird der Sportausschuss dazu eine Anhörung mit Verbänden und Experten durchführen. Es wird sicher wieder das Strucksche-Gesetz Anwendung finden: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist. “

Das Gesetz erfasst auch kriminelle Hinterleute, Banden oder Dealer. So kann zukünftig auch der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmitteln bestraft werden. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das Gesetz erfasst übrigens ausschließlich Doping bei Menschen und lässt Doping bei Tieren außen vor, da das Doping bei Tieren bereits im Tierschutzgesetz geregelt ist.

„Der SPD war es immer sehr wichtig, dass die Sportgerichtsbarkeit erhalten bleibt. Sie wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sogar gestärkt. Strafprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit können sich künftig ergänzen. Das Dopingkontrollsystem des Sports wird durch die neuen Übermittlungs- und Datenschutzvorschriften für die NADA sowie durch die Klarstellung der grundsätzlichen Zulässigkeit der Schiedsvereinbarungen in den Athletenverträgen weiter gestärkt“, so Willi Brase.