Die Zuständigkeiten
Der Regionalrat Arnsberg ist einer von fünf Regionalräten in NRW und ist der Bezirksregierung Arnsberg angegliedert. Mit dieser arbeitet er auf dem Gebiet der Landesplanung und Strukturförderung für den Raum Südwestfalen zusammen. Er trifft die entsprechenden Entscheidungen zu Erarbeitung, Aufstellung und Änderung von Gebietsentwicklungsplänen, an die die Bezirksregierung gebunden ist.
Der Regionalrat wird von der Bezirksregierung über alle regional bedeutsamen Entwicklungen unterrichtet. Auf den folgenden Gebieten berät er mit der Bezirksregierung raumbedeutsame und strukturwirksame Planungen, Förderprogramme und Fördermaßnahmen des Landes mit regionaler Bedeutung:
Städtebau, Schul- und Sportstättenbau, Krankenhausbau, Freizeit- und Erholungswesen, Landschaftspflege, Abfallbeseitigung, Wohnungsbau, Verkehr, Kultur, Tourismus, Wasserwirtschaft, Altlasten.
Dem Regionalrat steht hier auch ein Initiativrecht für regional abgestimmte Förderprogramme und Fördermaßnahmen zu.
Er beschließt auf der Grundlage der IGVP über Vorschläge aus der Region zur Verkehrsinfrastrukturplanung (Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes) sowie zu Ausbau- und Förderprogrammen bei Landesstraßen, kommunalem Straßenbau und beim ÖPNV und beschließt die Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Der Regionalrat bildet so das Bindeglied zwischen den Regionen und der Landesregierung und übt eine Beratungs- und Vermittlungsfunktion für den regionalen Konsens und Ausgleich aus.
Die Organisation
Der Regionalrat tagt mindestens viermal im Jahr. Diese öffentlichen Sitzungen werden durch Kommissionssitzungen ähnlich den Ausschusssitzungen im Stadt- oder Gemeinderat vorbereitet. Diese Kommissionen setzen sich entsprechend der Stärke der einzelnen Parteien des Regionalrates zusammen. Auf der Seite „Fraktion“ ist aufgeführt, welches unserer Fraktionsmitglieder in welcher Kommission mitarbeitet.
Die Kommissionen tagen in der Regel kurz vor den Sitzungen des Regionalrates. Nach der Beratung des Sachthemas beschließt die Kommission welcher Beschlussvorschlag dem Regionalrat in der jeweiligen Sache für dessen Sitzung unterbreitet werden soll.
Planungskommission:
Diese Kommission berät über Aufstellung und Änderung der Gebietsentwicklungspläne und raumbedeutsame Planungsmaßnahmen.
Strukturkommission:
Diese Kommission berät über raumbedeutsame und strukturwirksame Planungen sowie Förderprogramme und Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung z.B. auf den Gebieten Kultur, Tourismus, Städte- und Wohnungsbau, Schul- und Sportstättenbau.
Verkehrskommission:
Diese Kommission berät über die Verkehrsinfrastrukturplanung, die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen, die Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV.
Die Zusammensetzung
Der Regionalrat Arnsberg setzt sich zusammen aus 15 stimmberechtigten und 12 beratenden Mitgliedern und einigen Kommissionsmitgliedern, die aber ansonsten nicht Mitglied des Regionalrates sind.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Kreistage gewählt und entsandt. Der Regionalrat ist also ein Delegiertenparlament. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kreise. Pro angefangener 200.000 Einwohner wird ein Mitglied in den Regionalrat entsandt. Die politische Verteilung der Sitze auf die Fraktionen richtet sich nach dem Ergebnis der Gemeindewahl.
Beratende Mitglieder werden von der zuständigen Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Landwirtschaftskammer, den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden, den Sportverbänden, den Naturschutzverbänden, den kommunalen Gleichstellungsstellen und den Regionalstellen Frau und Beruf vorgeschlagen und von den stimmberechtigten Mitgliedern berufen. Weitere beratende Mitglieder kommen von den fünf südwestfälischen Kreisen und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. siehe auch: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/regionalrat_arnsberg/sitzverteilung.pdf
Die Kommissionsmitglieder werden ebenfalls von den stimmberechtigten Mitgliedern aufgrund ihres besonderen Sachverstandes berufen. Sie haben aber nur beratende Funktion in den jeweiligen Kommissionen und sind nicht Mitglieder des Regionalrates.