Satzung

SüdwestfalenSPD

Bildung, Name, Sitz

Die fünf Unterbezirke und Kreisverbände Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die den Regionalrat bei der Bezirksregierung Arnsberg bilden, bilden einen regionalen Zusammenschluss gemäß § 2 Abs. 5 der Landessatzung der NRWSPD. Der regionale Zusammenschluss ist keine Organisationsgliederung der SPD.

Der regionale Zusammenschluss führt den Namen „SüdwestfalenSPD“.

Aufgaben der Südwestfalen SPD

Der regionale Zusammenschluss dient der gegenseitigen organisatorischen Unterstützung der beteiligten Unterbezirke und Kreisverbände sowie der inner- und außerparteilichen Interessenvertretung der SPD in Südwestfalen.

Er initiiert, koordiniert und repräsentiert die Politik der SPD in Südwestfalen.

Er fungiert als Bindeglied zwischen den südwestfälischen Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen und ist zuständig für alle ihm von den Unterbezirken und Kreisverbänden übertragenen Politikbereiche.

Organe

Die Organe der Südwestfalen SPD sind
der Südwestfalen-Ausschuss und
der Sprecherkreis

Südwestfalen-Ausschuss

Stimmberechtigte Mitglieder des Südwestfalen-Ausschuss sind, soweit sie in Südwestfalen gewählt worden sind, bzw. ihren Wahlkreis haben.

  • die Vorsitzenden der SPD-Unterbezirke und SPD Kreisverbände,
  •  die Vorsitzenden der SPD- Kreistagsfraktionen,
  • die Mitglieder des Europäischen Parlaments,
  • die Mitglieder des deutschen Bundestages,
  • die Mitglieder des Landtages,
  • der/ die Vorsitzende der Regionalratsfraktion Arnsberg.

Der Ausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten der Südwestfalen SPD, soweit sie nicht anderen Organen zugewiesen sind. Insbesondere entscheidet der Ausschuss über
die Grundlinien der gemeinsamen Politik und über die Bildung und Aufkündigung von Koalitionsvereinbarungen im Regionalrat Arnsberg. Er wählt den Sprecherkreis und hat das
Personalvorschlagsrecht für alle Funktionen in seinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich.

Am Ausschuss nehmen mit beratender Stimme teil:

 

  • der/ die Regierungspräsident/in Arnsberg bzw. der/die Stellv. RP, sofern er/sie der SPD angehört,
  • der/ die Vorsitzende der SPD Region Westliches Westfalen,
  • die Unterbezirksgeschäftsführer/innen,
  • die sozialdemokratischen Landräte oder Stellv. Landräte aus Südwestfalen.

Sprecherkreis

Der Südwestfalen-Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Sprecherkreis auf die Dauer von zwei Jahren. Er setzt sich zusammen aus:

  • dem/der Sprecher/in,
  • dem für Finanzen verantwortlichen Mitglied,
  • drei stellv. Sprecher/innen.

Der Sprecherkreis leitet den regionalen Zusammenschluss. Ihm obliegen Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses. Der Sprecher vertritt die Südwestfalen SPD in der Öffentlichkeit und innerhalb der Partei.